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§ 40 Abs. 4 SGB XI · Rechtsstand 2026

Von der Wanne zur bodengleichen Dusche – 4.180 € zahlt die Pflegekasse

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse den Badumbau bis 4.180 € je Maßnahme. Bleiben die Kosten darunter – unser Muster-Kostenvoranschlag liegt bei 3.990 € –, zahlen Sie 0 € Eigenanteil. Wir füllen alle Unterlagen für Sie aus.

  • Antrag, Abtretung und Kostenvoranschlag fertig ausgefüllt
  • Umbau erst nach schriftlicher Bewilligung der Pflegekasse
  • Geprüfte Partnerbetriebe für Aufmaß und Umbau

Kostenlos · ohne Anmeldung · PDF in 2 Minuten

Vorher Beispielbild: Bad mit alter Badewanne und Fliesen aus den 1990er-Jahren, vor dem Umbau
Nachher Beispielbild: Dasselbe Bad nach dem Umbau, mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und Duschhocker
Beispielhafte Umsetzung (Illustration) – kein reales Kundenprojekt.
Ablauf

In vier Schritten zur bodengleichen Dusche

Kein Papierkrieg, keine Vorkasse: Sie prüfen, laden herunter, unterschreiben – den Rest übernehmen Pflegekasse und Fachbetrieb.

  1. Schritt 1: Anspruch prüfen

    Pflegegrad, Bad und Wohnsituation eingeben – sechs kurze Fragen, keine Anmeldung.

  2. Schritt 2: Antragspaket herunterladen

    Antrag, Abtretungserklärung und Kostenvoranschlag kommen fertig ausgefüllt als ein PDF.

  3. Schritt 3: Unterschreiben und einsenden

    Sie unterschreiben, legen den Pflegegradbescheid bei und senden alles an Ihre Pflegekasse.

  4. Schritt 4: Bewilligung abwarten, dann umbauen

    Erst nach der schriftlichen Bewilligung baut der Fachbetrieb um – und rechnet direkt mit der Kasse ab.

Häufige Fragen

Fragen zum Badumbau-Zuschuss

Die vier häufigsten Fragen – ehrlich beantwortet, mit Paragraf.

Reicht Pflegegrad 1 für den Zuschuss?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI steht allen Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 zu – die Höhe hängt nicht vom Pflegegrad ab.

Was passiert, wenn der Umbau mehr als 4.180 € kostet?

Die Pflegekasse zahlt höchstens 4.180 € je Maßnahme. Die Differenz tragen Sie selbst. Holen Sie deshalb einen Kostenvoranschlag ein, der die Maßnahme vollständig beschreibt, bevor Sie beauftragen.

Ich wohne zur Miete – geht das trotzdem?

Ja. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters zum Umbau. Vermieter dürfen die Zustimmung nur verweigern, wenn ihr Interesse an der unveränderten Wohnung überwiegt (§ 554 BGB). Unser Antragspaket enthält einen Hinweis dazu.

Kann ich den Zuschuss später noch einmal bekommen?

Mehrere Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, gelten als eine Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später so, dass weitere Anpassungen nötig werden, kann erneut ein Zuschuss bewilligt werden.

Antragspaket

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch

Sechs kurze Schritte – am Ende laden Sie Antrag, Abtretungserklärung und Kostenvoranschlag als fertiges PDF herunter.

Schritt 1 von 6 · Für wen

Für wen geht es um den Badumbau?

Der Zuschuss steht der pflegebedürftigen Person zu – beantragen können ihn auch Angehörige.

Pflegegrad der pflegebedürftigen Person

Auch Pflegegrad 1 genügt – die Höhe des Zuschusses ist für alle Grade gleich.

Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.