Von der Wanne zur bodengleichen Dusche – 4.180 € zahlt die Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse den Badumbau bis 4.180 € je Maßnahme. Bleiben die Kosten darunter – unser Muster-Kostenvoranschlag liegt bei 3.990 € –, zahlen Sie 0 € Eigenanteil. Wir füllen alle Unterlagen für Sie aus.
- Antrag, Abtretung und Kostenvoranschlag fertig ausgefüllt
- Umbau erst nach schriftlicher Bewilligung der Pflegekasse
- Geprüfte Partnerbetriebe für Aufmaß und Umbau
Kostenlos · ohne Anmeldung · PDF in 2 Minuten
In vier Schritten zur bodengleichen Dusche
Kein Papierkrieg, keine Vorkasse: Sie prüfen, laden herunter, unterschreiben – den Rest übernehmen Pflegekasse und Fachbetrieb.
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Schritt 1: Anspruch prüfen
Pflegegrad, Bad und Wohnsituation eingeben – sechs kurze Fragen, keine Anmeldung.
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Schritt 2: Antragspaket herunterladen
Antrag, Abtretungserklärung und Kostenvoranschlag kommen fertig ausgefüllt als ein PDF.
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Schritt 3: Unterschreiben und einsenden
Sie unterschreiben, legen den Pflegegradbescheid bei und senden alles an Ihre Pflegekasse.
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Schritt 4: Bewilligung abwarten, dann umbauen
Erst nach der schriftlichen Bewilligung baut der Fachbetrieb um – und rechnet direkt mit der Kasse ab.
Fragen zum Badumbau-Zuschuss
Die vier häufigsten Fragen – ehrlich beantwortet, mit Paragraf.
Reicht Pflegegrad 1 für den Zuschuss?
Ja. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI steht allen Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 zu – die Höhe hängt nicht vom Pflegegrad ab.
Was passiert, wenn der Umbau mehr als 4.180 € kostet?
Die Pflegekasse zahlt höchstens 4.180 € je Maßnahme. Die Differenz tragen Sie selbst. Holen Sie deshalb einen Kostenvoranschlag ein, der die Maßnahme vollständig beschreibt, bevor Sie beauftragen.
Ich wohne zur Miete – geht das trotzdem?
Ja. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters zum Umbau. Vermieter dürfen die Zustimmung nur verweigern, wenn ihr Interesse an der unveränderten Wohnung überwiegt (§ 554 BGB). Unser Antragspaket enthält einen Hinweis dazu.
Kann ich den Zuschuss später noch einmal bekommen?
Mehrere Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, gelten als eine Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später so, dass weitere Anpassungen nötig werden, kann erneut ein Zuschuss bewilligt werden.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch
Sechs kurze Schritte – am Ende laden Sie Antrag, Abtretungserklärung und Kostenvoranschlag als fertiges PDF herunter.
Schritt 1 von 6 · Für wen
Für wen geht es um den Badumbau?
Der Zuschuss steht der pflegebedürftigen Person zu – beantragen können ihn auch Angehörige.
Auch Pflegegrad 1 genügt – die Höhe des Zuschusses ist für alle Grade gleich.
Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.