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Behinderung · Rechtsstand 2026

Kfz-Hilfe

Fahrzeugzuschuss bis 22.000 € plus volle Übernahme der behinderungsbedingten Zusatzausstattung – für den Weg zur Arbeit oder Ausbildung.

bis 22.000 €

Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung

Rechtsgrundlage
KfzHV · § 49 SGB IX
Für wen
Behinderung
Kosten
Prüfung und Unterlagen kostenlos
Für wen

Für wen dieser Anspruch gedacht ist

Menschen mit Behinderung, die für den Weg zur Arbeit, zur Ausbildung oder zum Studium auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind.

Was Zuschuss-OS tut

Das bekommen Sie von uns

  • Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung bis 22.000 €, gestaffelt nach Einkommen (§§ 4–6 KfzHV).

  • Behinderungsbedingte Zusatzausstattung – Handbediengerät, Pedalverlegung, Rollstuhlverladung – in voller Höhe, unabhängig vom Einkommen (§ 7 KfzHV).

  • Zuschuss zur Fahrerlaubnis, ebenfalls einkommensabhängig (§ 8 KfzHV).

  • Wir helfen, den zuständigen Träger zu finden: Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung oder Integrationsamt.

  • Checkliste für Antrag, ärztliche Unterlagen und Kostenvoranschlag des Umrüsters.

Voraussetzungen

Das müssen Sie mitbringen

  1. Sie sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, um Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen (§ 3 KfzHV).

  2. Sie sind berufstätig, in Ausbildung oder im Studium – oder der Start steht unmittelbar bevor.

  3. Sie fahren das Fahrzeug selbst oder werden regelmäßig gefahren; die Fahrerlaubnis liegt vor oder wird beantragt.

  4. Antrag vor dem Kauf oder Umbau stellen – nachträglich wird nicht gefördert.

Ablauf

So läuft es ab

  1. Schritt 1: Zuständigen Reha-Träger ermitteln – wir helfen bei der Einordnung.

  2. Schritt 2: Antrag mit ärztlichen Unterlagen, Nachweis über Arbeit oder Ausbildung und Kostenvoranschlag einreichen.

  3. Schritt 3: Bewilligung abwarten – erst dann Fahrzeug kaufen oder umrüsten lassen.

  4. Schritt 4: Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats – mit unserem Widerspruch-Generator.

Häufige Fragen

Fragen zu Kfz-Hilfe

Wie hoch ist der Zuschuss zum Fahrzeug?

Der Bemessungsbetrag liegt bei 22.000 €. Wie viel davon Sie erhalten, richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen – bei niedrigem Einkommen der volle Betrag, darüber gestaffelt weniger. Die behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird unabhängig davon vollständig übernommen.

Gilt das auch für einen Gebrauchtwagen?

Ja, wenn der Wagen den behinderungsbedingten Anforderungen entspricht und sein Wert mindestens die Hälfte des Neupreises beträgt.

Ich bin in Rente – bekomme ich Kfz-Hilfe?

Die Kfz-Hilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ohne Arbeit oder Ausbildung kommt sie in der Regel nicht in Frage; geprüft werden kann dann die Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX).

Wie oft kann ich die Kfz-Hilfe bekommen?

Eine erneute Förderung der Fahrzeugbeschaffung ist in der Regel erst nach fünf Jahren möglich – früher nur, wenn das Fahrzeug wegen der Behinderung oder ohne Ihr Verschulden nicht mehr genutzt werden kann.

Rückruf

Wir melden uns – kostenlos und unverbindlich

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, erklären die nächsten Schritte und schicken Ihnen die passenden Unterlagen.

  • Keine Kosten, kein Abo
  • Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung
  • Löschung jederzeit auf Wunsch

So erreichen Sie uns

Das Online-Formular folgt in Kürze. Bis dahin melden Sie sich direkt – wir kümmern uns genauso schnell:

Sagen Sie kurz, um welches Anliegen es geht (Kfz-Hilfe) und wann wir Sie am besten erreichen.

Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.