Pflegebox & Entlastungsbetrag
42 € Pflegehilfsmittel und 131 € Entlastungsbetrag pro Monat – 2.076 € im Jahr, die bei vielen Familien ungenutzt verfallen.
131 €
Entlastungsbetrag pro Monat – plus 42 € Pflegehilfsmittel
- Rechtsgrundlage
- § 45b · § 40 Abs. 2 SGB XI
- Für wen
- Pflege
- Kosten
- Prüfung und Unterlagen kostenlos
Für wen dieser Anspruch gedacht ist
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, und pflegende Angehörige, die Entlastung im Alltag brauchen.
Das bekommen Sie von uns
-
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion oder Schutzmasken (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
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Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege (§ 45b SGB XI).
-
Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbetrags bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten.
-
Antrag auf Pflegehilfsmittel und Erklärung, wie die Abrechnung über zugelassene Anbieter ohne Eigenanteil funktioniert.
Das müssen Sie mitbringen
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Pflegegrad 1 bis 5.
-
Versorgung in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen – nicht im Pflegeheim.
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Pflegehilfsmittel: Lieferung durch einen bei der Pflegekasse zugelassenen Anbieter.
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Entlastungsbetrag: nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder zugelassene Pflegedienste; bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflege.
So läuft es ab
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Schritt 1: Pflegegrad und Versorgungssituation angeben.
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Schritt 2: Antrag auf Pflegehilfsmittel herunterladen, unterschreiben und bei der Pflegekasse einreichen.
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Schritt 3: Rückruf: Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie beide Budgets ohne Eigenanteil nutzen und welche Anbieter in Frage kommen.
Fragen zu Pflegebox & Entlastungsbetrag
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein. Die Pflegekasse erstattet den Betrag gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters oder rechnet direkt mit ihm ab. Bar ausgezahlt wird er nicht.
Darf eine Nachbarin die Hilfe leisten?
Nur, wenn sie nach Landesrecht als Nachbarschaftshelferin anerkannt ist. Die Regeln unterscheiden sich je Bundesland – in mehreren Ländern genügt eine Registrierung mit kurzem Kurs. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Bundesland gilt.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Beträge, die Sie in einem Kalenderjahr nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfallen sie.
Was ist die Pflegebox?
Eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 €. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab; Sie zahlen nichts dazu, solange der Betrag nicht überschritten wird.
Wir melden uns – kostenlos und unverbindlich
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, erklären die nächsten Schritte und schicken Ihnen die passenden Unterlagen.
- Keine Kosten, kein Abo
- Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung
- Löschung jederzeit auf Wunsch
So erreichen Sie uns
Das Online-Formular folgt in Kürze. Bis dahin melden Sie sich direkt – wir kümmern uns genauso schnell:
Sagen Sie kurz, um welches Anliegen es geht (Pflegebox & Entlastungsbetrag) und wann wir Sie am besten erreichen.
Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.
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