Familien-Cashback
Kinderzuschlag bis 297 € pro Kind und Monat, Bildung und Teilhabe, Wohngeld – in vier Schritten sehen Sie, was Ihrer Familie zusteht.
bis 297 €
Kinderzuschlag je Kind und Monat
- Rechtsgrundlage
- § 6a BKGG
- Für wen
- Familie
- Kosten
- Prüfung und Unterlagen kostenlos
Für wen dieser Anspruch gedacht ist
Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen, Alleinerziehende und Familien mit hoher Miete, die nicht wissen, ob sich ein Antrag lohnt.
Das bekommen Sie von uns
-
Kinderzuschlag bis 297 € pro Kind und Monat (§ 6a BKGG) – inklusive Prüfung der Einkommensgrenzen.
-
Bildung und Teilhabe: Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Lernförderung und 15 € monatlich für Verein oder Musikschule (§ 28 SGB II, § 6b BKGG).
-
Wohngeld als Mietzuschuss (§ 19 WoGG) – mit Vergleich, ob Wohngeld plus Kinderzuschlag oder Bürgergeld für Sie günstiger ist.
-
Kindergeld-Check: 259 € pro Kind und Monat (2026).
-
Ergebnis mit Herleitung und Paragraf zu jeder Zahl – als PDF zum Mitnehmen.
Das müssen Sie mitbringen
-
Mindestens ein Kind unter 25 Jahren lebt in Ihrem Haushalt und Sie erhalten Kindergeld.
-
Mindesteinkommen der Eltern: 900 € brutto im Monat bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden.
-
Mit Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld ist der Bedarf der Familie gedeckt – Bürgergeld ist dann nicht nötig.
-
Wohngeld gibt es nicht neben Bürgergeld (§ 7 WoGG) – der Vergleich zeigt Ihnen die bessere Kombination.
So läuft es ab
-
Schritt 1: Kinder, Wohnen und Einkommen eingeben – ohne Anmeldung, ohne Dokumente.
-
Schritt 2: Sofort-Ergebnis: welche Leistungen in Frage kommen, wie viel pro Monat und welche Kombination die beste ist.
-
Schritt 3: Anträge bei Familienkasse und Wohngeldstelle stellen – auf Wunsch rufen wir Sie an und gehen die Unterlagen mit Ihnen durch.
Fragen zu Familien-Cashback
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Ja. Beide Leistungen sind darauf angelegt, zusammen zu wirken: Der Kinderzuschlag deckt den Bedarf der Kinder, das Wohngeld die Miete. Genau diese Kombination rechnet der Familien-Cashback durch.
Was ist „Bildung und Teilhabe"?
Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, hat für seine Kinder Anspruch auf das Bildungspaket: Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten, gemeinschaftliches Mittagessen, Lernförderung, Schülerbeförderung und 15 € monatlich für Sport, Musik oder Kultur.
Bekomme ich die Leistungen rückwirkend?
Kinderzuschlag und Wohngeld gibt es ab dem Monat der Antragstellung – stellen Sie den Antrag deshalb sofort, auch formlos. Kindergeld wird nur für die letzten sechs Monate vor dem Antrag nachgezahlt (§ 70 Abs. 1 EStG).
Muss ich dafür Bürgergeld beantragen?
Nein. Wohngeld und Kinderzuschlag sind vorrangig und sollen gerade vermeiden, dass Familien mit Arbeit Bürgergeld beantragen müssen. Der Scanner vergleicht beide Wege und zeigt, welcher mehr Geld bringt.
Wir melden uns – kostenlos und unverbindlich
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, erklären die nächsten Schritte und schicken Ihnen die passenden Unterlagen.
- Keine Kosten, kein Abo
- Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung
- Löschung jederzeit auf Wunsch
Schneller geht es mit dem Online-Tool: Familien-Check starten
So erreichen Sie uns
Das Online-Formular folgt in Kürze. Bis dahin melden Sie sich direkt – wir kümmern uns genauso schnell:
Sagen Sie kurz, um welches Anliegen es geht (Familien-Cashback) und wann wir Sie am besten erreichen.
Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.
Das könnte ebenfalls für Sie gelten
- Pflege
Wanne zur Dusche
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € für den Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche – wir füllen Antrag und Abtretung für Sie aus.
4.180 € Zuschuss der Pflegekasse je Maßnahme
§ 40 Abs. 4 SGB XI Sofort nutzbarMehr erfahren - Pflege
Pflegebox & Entlastungsbetrag
42 € Pflegehilfsmittel und 131 € Entlastungsbetrag pro Monat – 2.076 € im Jahr, die bei vielen Familien ungenutzt verfallen.
131 € Entlastungsbetrag pro Monat – plus 42 € Pflegehilfsmittel
§ 45b · § 40 Abs. 2 SGB XIMehr erfahren - Behinderung
Kfz-Hilfe
Fahrzeugzuschuss bis 22.000 € plus volle Übernahme der behinderungsbedingten Zusatzausstattung – für den Weg zur Arbeit oder Ausbildung.
bis 22.000 € Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung
KfzHV · § 49 SGB IXMehr erfahren - Gesundheit
Zahnersatz ohne Eigenanteil
Bei geringem Einkommen zahlt die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss – die Regelversorgung kostet Sie dann nichts.
100 % Festzuschuss zur Regelversorgung im Härtefall
§ 55 Abs. 2 SGB VMehr erfahren